Gemeinsam EUDR

die Lücke zur Sorgfaltserklärung schließen

EU-Marktverbot für Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk, Rindfleisch, Holz

Bestimmte Unternehmen der EU sind verpflichtet, erstmalig am 30.12.2024 (kleine Unternehmen ab 30.06.2025) fortlaufend Sorgfaltserklärungen einzureichen. Wer der neuen EU Deforestation Regulation nicht nachkommt, riskiert empfindliche Strafen und dass seine Produkte vom Markt genommen werden müssen!

Was ist EUDR und eine Sorgfaltserklärung?

Wir erklären in unserem kostenfreien EUDR-Webinar, was die EUDR ist und welche Verpflichtungen sich daraus für Hersteller, Importeure und Händler ergeben. Eine gute Einführung auf Deutsch bietet die Seite Entwaldungsfreie Produkte (EUDR) der BLE.

Gemeinsam, damit Ihre Prozesse EUDR können

Wir kennen uns aus mit der Überprüfung von Geodaten, Verfolgung von Waren, sind mit kostenfreien EUDR-Softwarelösungen vertraut, sind Experten bei der Analyse von Prozess- und Systemlandschaften und Könner in der Herstellung von Schnittstellen für die Integration von EUDR-Lösungen in bestehende Systemlandschaften.

  • Analyse: Wir kommen zu Ihnen und sehen uns gemeinsam Ihre aktuellen Prozesse und Softwaresysteme an, ob diese bereits EUDR konform sind.

  • Lösungsberatung: Wenn notwendig stellen wir Ihnen neutral die Lösungen vom Markt vor, die Ihr Unternehmen befähigen, Ihre Sorgfaltserklärungen abzugeben. Dabei beziehen wir kostenfreie und Open-Source-Lösungen ein.

  • Projektumsetzung: Wir integrieren notwendige Daten und Systeme über Schnittstellen in Ihre Systemlandschaft.

Nutzen Sie das kostenfreie Webinar und informiert Sie sich, was Sie, je nach Unternehmensart, tun müssen, damit Sie formal korrekt und rechtzeitig Ihrer Sorgfaltspflicht im Sinne der EUDR nachkommen.

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