Geolokalisierung ist das Rückgrat der Europäischen Entwaldungsverordnung und selbst bei wenig komplexen Lieferketten eine fehleranfällige Aufgabe. In diesem Artikel geht es um die Bedeutung der Geolokalisierung und wie man den Anforderungen gerecht wird.
Was kommt dabei heraus, wenn ein Farmer mit der Smartphone App sein Feld abschreitet, um im Sinne der EUDR erforderliche Geolokalisierungsdaten zu liefern? Mitunter ein Grenzliniengemälde, das Ähnlichkeit mit einer EKG-Kurve hat. Ausweichmanöver, Orientierungslosigkeit und Nachlässigkeit können dafür sorgen, dass der vermessende Laie sich verfranzt. Oder um es sachlich zu formulieren: Die Praxis der Geolokalisierung lässt vielerorts einen Wunsch offen – EUDR relevante Genauigkeit. Besonders in Ländern ohne Eigentumsregister sind kritische Daten sehr wahrscheinlich. Das birgt erhebliche Risiken, denn korrekte Geolokalisierung ist elementar. Sie soll sicherstellen, dass von der EUDR betroffene Rohstoffe (Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Gummi, Rindfleisch, Palmöl) auch als Bestandteil von Produkten keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 verursacht haben. Die genannten Rohstoffe sind für 80 % des Waldrückgangs verantwortlich. Entsprechend drakonisch werden Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht geahndet. Es drohen:
Das bedeutet erhebliche, wenn in einzelnen Fällen nicht sogar existenzgefährdende, wirtschaftliche Schäden sowie Imageverluste.
Die Pflicht zur sorgfältigen Rückverfolgung geht bis zum Ort der Erzeugung.
Je komplexer die Lieferketten, umso größer die Herausforderung. Aber auch in vergleichsweise simpel erscheinenden Fällen liegen Fehler bei der Geolokalisierung leider nahe. Hauptursachen sind:
Exakte Geolokalisierungsdaten bereitzustellen ist für viele Lieferanten ein Problem. Durch technische oder organisatorische Mängel kann es ungewollt oder geduldet zu ungenauen bis hin zu stark von der Realität abweichenden Angaben kommen. Es ist leider auch nicht auszuschließen, dass Angaben auch mal aus der Luft gegriffen werden, weil man sie nicht erstellen kann. Ohne Geolokalisierungsdaten nämlich dürfte das entsprechende Produkt nicht in die EU exportiert und dort nicht in Verkehr gebracht werden.
Geolokalisierungsangaben werden in der Lieferkette in verschiedenen Formaten erstellt, müssen aber von Ihnen als Importeur bzw. Händler in dem Format an das EU-Portal übermittelt werden, das die EUDR vorgibt: das GeoJSON-Format.
Bei Grundstücken größer als vier Hektar sind Geolokalisierungsdaten anhand von Polygonen gefordert. Sie definieren den Grundstücksumfang mit detaillierten Breiten- und Längengradpunkten. Dabei muss jedes Polygon ein einzelnes Grundstück darstellen. Wird ein Rohstoff auf mehreren Grundstücken produziert, ist für jedes Grundstück ein eigenes Polygon in der Due-Diligence-Erklärung vorgeschrieben. Handelt es sich um Rinderhaltung oder kleinere Grundstücke, reicht als Angabe ein Breiten- und Längengradpunkt aus.
Das richtige systematische Vorgehen und der Einsatz geeigneter Software bringen Ihnen Sicherheit und Effizienz bei der Überprüfung sowie Verwaltung von Geolokalisierungsdaten. Es empfehlen sich die drei elementaren Schritte Standardisierung, Implementierung und Monitoring. Im einzelnen:
Benutzen Sie Plattformen, durch die sich die verschiedenen Geolokalisierungsdaten standardisieren und in die geforderten GeoJSON-Daten umwandeln lassen.
Bevor Daten an das zuständige Portal der EU übertragen werden, sollten sie einer gewissenhaften Prüfung unterzogen werden. Für Geolokalisierungsdaten bieten sich Daten aus verifiziertem Anbau an, da in diesen Fällen in der Regel mehr über die Grundstücke bekannt ist als bei nicht zertifiziertem Anbau. Und natürlich eignen sich automatisierte Tools sowie das Abgleichen von Angaben mit Satellitenbildern. Definieren Sie passend zu Ihren Lieferketten geeignete Prüfverfahren bzw. Tools und implementieren Sie den individuell besten Datenüberprüfungsprozess als feste Routine.
Da sich in der Lieferkette jederzeit EUDR relevante Veränderungen ergeben können wie zum Beispiel in der Landnutzung oder der Produktion, müssen alle Informationen kontinuierlich auf Aktualität überprüft werden. Fortlaufendes Monitoring sollte daher Bestandteil der Prozessroutine sein, um Verstöße möglichst auszuschließen.
Geolokalisierungsdaten sind gemäß EUDR eine Grundvoraussetzung für den Import von / Handel mit Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Gummi, Rindfleisch und Palmöl auch als Bestandteil von Produkten. Die Korrektheit der Daten liegt in der Verantwortung der Marktteilnehmer in der Europäischen Union, die diese Produkte importieren, weiterverarbeiten oder damit handeln. Bei Verstößen drohen drastische Strafen. Um dieser Sorgfaltspflicht nachhaltig vollständig und effizient gerecht zu werden, bedarf es einer möglichst vereinfachenden Prozessroutine sowie geeigneter Tools und Software.
Valean unterstützt Sie in Ihren Geolokalisierungspflichten beratend und operativ mit der Objektivität des unabhängigen Spezialisten für Prozessdigitalisierung, Dokumentenmanagement und Webanwendungen. Einfach mal melden und den zeitlichen Spielraum bis zum Inkrafttreten der EUDR konstruktiv nutzen!
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